ENTSORGUNGSHINWEISE









1 Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

1.1 Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.

1.2 Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. o.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.


2 Hinweis zur Entsorgung von Leuchtmitteln und Elektroschrott

Elektrogeräte, die defekt sind oder durch bessere/neue Geräte ersetzt werden, bezeichnet man umgangssprachlich als Elektro- bzw. Elektronikschrott. Darunter fallen auch einzelne Komponenten und Bauteile, wie z. B. Kabel. An der Gerätekennzeichnung mit der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“ (s.o.) können Sie erkennen, welche Geräte als Elektroschrott fachgerecht entsorgt werden müssen.

In Deutschland findet die Entsorgung von verbrauchten Leuchtmitteln in Wertstoffhöfen sowie registrierten Sammel- und Rücknahmestellen bzw. von Großhändlern und Herstellern selbst statt. Materialien und Füllstoffe wie z.B. Glas, Metall und Schwermetallverbindungen werden hier getrennt und recycelt. Glüh- und Halogenlampen bestehen aus Glas und Metall und enthalten keine umweltrelevanten Stoffe.
Da die Gasfüllung von Halogenlampen lediglich einige Millionstel Gramm an Halogen bzw. Halogen-Wasserstoff-Verbindungen enthält, dürfen diese über den Haus- bzw. Reststoffmüll entsorgt werden. Selbst der zeitgleiche Bruch mehrerer Halogenlampen stellt keine Gefahr für uns dar. Glüh- und Halogenlampen gehören jedoch nicht in öffentliche Altglascontainer, da das Lampenglas andere Eigenschaften als das Flaschenglas besitzt.

Diese Leuchtmittel dürfen Sie gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektrG) nicht im Hausmüll entsorgen:
- Leuchtstofflampen
- Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne integriertes Vorschaltgerät
- Quecksilber- und Natriumdampflampen, Halogen-Metalldampflampen sowie Natrium-Niederdrucklampen und Natrium-Xenon-Lampen
- LED-Leuchtmittel und LED-Retrofit-Lampen

Diese Leuchtmittel sind immer mit einer durchgestrichenen Mülltonne (s.o.) gekennzeichnet!

LED-Leuchtmittel enthalten kein Quecksilber, müssen aber aufgrund der in den Bauteilen und Chips enthaltenen möglichen Spuren giftiger Substanzen speziell entsorgt werden.

In der EU fallen viele Entladungslampen in den Geltungsbereich der Richtlinie 2002/96/EC Waste of Electric and Electronic Equipment (Waste of Electric and Electronic Equipment = WEEE = Richtlinie des EU-Parlaments und des Rates über die Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Hauptziel dieser Richtlinie ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten. Darüber hinaus sollen mit ihr Rohstoff-Ressourcen durch die Wiederverwendung aus Recycling geschont werden. Ihre nächstgelegene Sammelstelle zeigt Ihnen z.B. die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH unter www.lightcycle.de.

Im Falle eines Bruchs einer LED Lampe besteht keinerlei unmittelbare Gefahr durch Schadstoffe.


Bitte kontaktieren Sie mich am Ende der Lebensdauer der LED Stripes oder Akkus! Gerne unterbreite ich ein Angebot zum Tausch der elektrischen Komponenten!